Hausverwaltung Westphal
 
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Aktuelles 


Grundlage der Verwaltung von Wohneigentum ist das WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ.

Hinzu kommt das Bürgerliche Gesetzbuch. Die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung ist ebenfalls ein elementarer Bestandteil der Verwaltung, ist aber von Liegenschaft zu Liegenschaft, im Rahmen des Gesetzes, unterschiedlich gefasst.

Das im Jahr 1951 gefasste Wohnungseigentumsgesetz ist mittlerweile in die Jahre gekommen, daran ändern auch diverse Änderungen nichts.      

Link zum aktuellen Wohnungseigentumsgesetz                      

https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/